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Presseberichte

Beitrag in a.tv

Leserbrief zum Leitartikel der DZ vom 11.01.14 „Biogasanlage mit Geruchsproblem“ und zum Kommentar „Der Duft der Energiewende“

 

Erst einmal sei der DZ Dank gesagt, dass man sich des Problems Bioenergie Hamlar in der Berichterstattung angenommen hat. Dass diese Anlage schon längst nicht mehr nur das Problem der „Nordheimer“, „Hamlarer“ und „Bäumenheimer“ ist, dürften nun leider auch die Bewohner des übrigen Stadtgebiets von der Kernstadt bis in den 5. Bauabschnitt der Parkstadt mitbekommen haben. Wir „Nordheimer“, die, wie es im Kommentar heißt, „unweit der Äcker wohnen“, können durchaus Gülle, welche übrigens in den Wintermonaten gar nicht ausgebracht werden darf, von dem Geruch vergärter Schlachtabfälle unterscheiden. Auf dem Land, also auch in Donauwörth, ist man Güllegeruch gewohnt, eine derartig penetrante Geruchsbelästigung, die im Sommer einen Verbleib im Außenbereich ausschließt, kann aber von niemand mehr hingenommen werden.

Dem Unternehmer Erhard Schiele kann hier noch nicht einmal ein Vorwurf gemacht werden: Er bewegt sich scheinbar im Rahmen seiner Genehmigung. Aber es stellt sich doch eindeutig die Frage: Was wurde hier eigentlich genehmigt?

Nach Angaben des Landratsamtes hätten die kontrollierenden Bediensteten keinerlei Verstöße festgestellt, allerdings wird von Herrn Dr. Singer - der das Ganze nun wahrscheinlich dank seiner Vorgänger ausbaden darf - das Abluftsystem als unterdimensioniert bezeichnet. Offensichtlich wurde hier also eine Anlage genehmigt, die für den jetzigen Betrieb nicht genehmigungsfähig wäre. Gemäß §5 Abs. I  BImmSchG sind genehmigungsbedürftige Anlagen, wie die Bioenergie Hamlar, so zu errichten und zu betreiben, dass […] 1.schädliche Umwelteinwirkungen […] und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können und 2.Vorsorge gegen […] erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen.

Diese Voraussetzungen sind hier aber doch nicht erfüllt, wenn dem Landratsamt bewusst ist, dass „nachgerüstet“ werden muss. Warum wird erst jetzt nachgerüstet? Das Problem ist seit Jahren bekannt, wird aber seltsamerweise vom Landratsamt erst jetzt vor der Kommunalwahl (und hoffentlich nicht nur bis zu dieser) als sehr ernst betrachtet. Ob den schönen Worten nun endlich Taten folgen bleibt offen.

 

Für die Vorstandschaft des Bürgerverein Nordheim e.V.

Josef Gatterer

Stefan Loh

 

Leserbrief zum Leitartikel der DZ am 11.01.2014 „Biogasanlage mit Geruchs-problem“ und zum Kommentar „Der Duft der Energiewende“


Die extreme Geruchsbelästigung, die von der Bioenergieanlage Hamlar ausgeht, als „Duft“ zu bezeichnen, war von der Kommentatorin  sicherlich ironisch gemeint. Weiß man doch, dass es sich bei diesem Gestank um Schwefelwasserstoff  handelt, einem als giftig eingestuften Gas, das gerade beim Vergärungsprozess von z.B. Blut und Rindermägen in besonders hoher Konzentration entsteht. Dieses Gas kann sogar zu Gesundheitsschäden, wie z.B. Geruchsnervenlähmung führen. Den Glauben, dass man sich wohl oder übel - wenn auch nur vorübergehend - daran gewöhnen muss, teile ich nicht. Vielmehr sehe ich die verschiedenen kommunalen Ebenen in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger vor solchem Unbill zu schützen. Nicht zuletzt, weil diese Immission teilweise grenzwertig den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Wie im Pressebericht zutreffend dargestellt, unterscheidet sich dieBioenergieanlage Hamlar deutlich von den landläufig bekannten Biogasanlagen. So wird diese nach aktuellem Stand auch als nicht privilegierte Entsorgungsanlage geführt. In Betrieb genommen wurde sie bereits 2004, zu einem Zeitpunkt also, als der Begriff „Energiewende“ wohl eher ein Fremdwort war. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass diese Anlage ausschließlich aus unternehmerischen Gründen mit der reinen Absicht auf Gewinnerzielung entstanden ist. Das ist nur solange begrüßenswert, als das Geldverdienen nicht auf dem Rücken der Lebensqualität ganzer Gemeinden und Stadtteile abläuft. Das Lob für die angeblich nun vorhandene Kooperationsbereitschaft des Betreibers nachzuvollziehen fällt mir schwer. Vor allem angesichts der Tatsache, dassseit mehr als 7 Jahren bekannt ist, wie sehr die ganze Region im Umfeld der Anlage unter dem  Gestank leidet, ohne dass bisher für eine spürbare Verbesserung gesorgt worden wäre. Würde die Anlage bis zur Durchführung der beschriebenen Nachrüstung freiwillig stillgelegt, brächte dies ein Stück Glaubwürdigkeit zurück.


Donauwörth, 11.01.2014

Armin Eisenwinter, Stadtrat

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